Handy-Führerschein

Das JCRG ist Projektschule für private Handynutzung.
Die neuen Regeln werden erarbeitet und die Handyführerscheine vergegeben.

Seit April 2019 gilt nun am Johann-Christian-Reinhart-Gymnasium ein Nutzungskonzept, das gemeinsam von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften entworfen und vom Schulforum beschlossen worden ist. Hier zunächst eine Zusammenfassung der Kernpunkte:

In den Jahrgangsstufen 5-7 ist eine private Handynutzung auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht erlaubt (Lehrkräfte können jedoch Ausnahmen gestatten).

Ab der 8. Jahrgangsstufe darf ein Mobiltelefon unter folgenden Bedingungen privat auf dem Schulgelände genutzt werden:

  • bei Mitführen des „Handy-Führerscheins“ (Erwerb im Informatikunterricht in der 7. Jahrgangsstufe)
  • während der Mittagspause (13-14 Uhr)
  • in einem eigens dafür vorgesehenen Raum (derzeit Aufenthaltsraum der ehemaligen Q12).

Schülerinnen und Schüler der 11. und  12. Klassen dürfen auch weiterhin ihre Telefone in ihren Aufenthaltsräumen ganztägig benutzen.

Wird ein Telefon entgegen den Bestimmungen genutzt, wird der Handy-Führerschein für eine Woche einbehalten. Kann kein Handy-Führerschein vorgewiesen werden, so wird das Telefon zunächst einbehalten und dann wieder ausgehändigt, wenn eine erziehungsberechtigte Person die Kenntnisnahme bestätigt hat (Formulare im Sekretariat erhältlich). Ein verantwortungsvoller Umgang mit Mobiltelefonen ist uns ein großes Anliegen. Deshalb haben wir auch großen Wert darauf gelegt, dass bei der Erstellung des Nutzungskonzepts Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte beteiligt waren. Auch aus diesem Grund bitten wir alle Beteiligten, dazu beizutragen, dass die beschlossenen Regeln eingehalten werden.