Mathematik: Taschenrechner und Hilfsmittel

Der Taschenrechner wird ab der 7. Klasse im Physikunterricht und ab der 8. Klasse im Matheunterricht genutzt. Im Abitur ist er im Teil B als Hilfsmittel zugelassen, nicht jedoch in Teil A sowie den zentralen Jahrgangsstufentests (8. und 10. Jahrgangsstufe). Fragen nach dem momentan aktuell von uns empfohlenen Modell aufgrund einer offiziellen Prüfungszulassung beantworten gerne die Mathematiklehrer.

Als weiteres Hilfsmittel dürfen die Schüler ab der 10.Klasse die sogenannte Merkhilfe verwenden. Sie enthält wesentliche mathematische Formeln der Algebra, Geometrie, Trigonometrie, Stochastik und Analysis. Die Merkhilfe gibt es als Download im Standard- und Broschürenformat.